Alterstedter Herbstmarkt - Informationen für Händler

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie hier nicht fündig werden, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen gern weiter.

  1. Für die Teilnahme am Herbstmarkt ist eine vorherige Anmeldung im Herbstmarktbüro erforderlich. Für die Erwähnung Ihres Angebotes in unseren Werbematerialien des Marktes gilt ein Einsendeschluss bis zum 20. August des Jahres. Gebühren hierfür werden nicht erhoben. Inhalt und Gestaltung der Werbematerialien obliegt allein der Marktleitung.
  2. Der Standaufbau für Händler ist von 8 bis 10 Uhr. Die Stellplätze befinden sich in der gesamten Ortslage und werden von der Marktleitung zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standort. Wir versuchen dennoch, jedem Händler entsprechend seiner angemeldeten Standgröße einen attraktiven Standort zur Verfügung zu stellen.
  3. PKW, Transporter, Anhänger etc. der Händler müssen bis 10 Uhr auf dem ausgewiesenen Parkplatz abgestellt sein. Das Befahren des Ortes während der Besucheröffnungszeiten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Schau- und Verkaufsfahrzeuge werden ggf. Ausnahmegenehmigungen erteilt.
  4. Der Standabbau beginnt ab 18 Uhr. Eine vorzeitige Abreise ist ggf. nicht möglich, weil der Ort zwischen 10 und 18 Uhr für Fahrzeuge gesperrt ist.
  5. Es steht eine begrenzte Anzahl überdachter Marktstände (3 x 1,5 m) zur Verfügung. Über die Zuteilung entscheidet die Marktleitung. Wir empfehlen, eigene Überdachungen für den Fall schlechten Wetters mitzubringen.
  6. Falls Sie für Ihr Angebot besondere Anforderungen haben, wie z.B. Strom oder Wasser, teilen Sie uns das bitte auch bis spätestens 20. August inkl. der benötigten Anschlussgröße mit.
  7. Bei Angeboten mit Tieren (z.B. Kutschfahrten, Streichelzoo o.ä.) sind die entsprechenden veterinärmedizinischen Vorschriften zu beachten. Bedenken Sie auch, dass Marktbesucher unerfahren im Umgang mit Tieren sein können. Wir empfehlen dringend eine Haftpflichtversicherung. Die Marktleitung haftet nicht für Unfälle mit Marktbesuchern! Sollten Sie für Ihre Tiere einen Ruhebereich außerhalb des Marktgeschehens benötigen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 20. August mit.
  8. Für die Sicherheit und Sauberkeit des eigenen Angebotes und das Vorliegen aller behördlichen Unterlagen (z.B. Reisegewerbekarte, Gesundheitspass o.ä.) ist jeder Händler selbst verantwortlich. Kontrollen der zuständigen Behörden finden unangekündigt statt.
  9. Den Weisungen der Ordner, Sicherheitskräfte und der Marktleitung ist Folge zu leisten.
  10. Gewerbliche Händler benötigen ggf. eine Reisegewerbekarte. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie hier herunterladen. Fragen zur Erfordernis und ggf. der Antrag sind an das für Ihren Geschäftssitz zuständige Gewerbeamt zu richten. Die Marktleitung und die Gemeinde Schönstedt können Ihren Antrag nicht bearbeiten.
  11. Der Alterstedter Herbstmarkt ist ein festgesetzter Spezialmarkt.

Werbematerial


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